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Verfahrenslotsin / Verfahrenslotse Weisungsungebundene Beratung und Unterstützung sowie Steuerungsf

Detailansicht des Stellenangebots Stellendetails zu: Verfahrenslotsin / Verfahrenslotse Weisungsungebundene Beratung und Unterstützung sowie Steuerungsf Verfahrenslotsin / Verfahrenslotse Weisungsungebundene Beratung und Unterstützung sowie SteuerungsfKopfbereichArbeitSozialarbeiter/in / Sozialpädagoge/-pädagoginVerfahrenslotsin / Verfahrenslotse Weisungsungebundene Beratung und Unterstützung sowie SteuerungsfBA Tempelhof-Schöneberg von Berlin Abr LVollzeitTeilzeit (Vormittag, Nachmittag)Berlinab 01.06.2024unbefristetHeuteStellenbeschreibungVergütung: E10,S15

Verfahrenslotsin / Verfahrenslotse
Weisungsungebundene Beratung und Unterstützung sowie Steuerungsfunktion (m,w,d)
Kennziffer: 86/2024

Wer wir sind

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Abteilung Jugend und Gesundheit - Jugendamt -
Was Sie bei uns verdienen können:
Entgeltgruppe: E10, S15 TV-L

Welche Aufgaben Sie bei uns haben:

  • Beratung und Unterstützung auf Anfrage von leistungsberechtigten Personen (bzw. deren rechtlichen Vertretungen) - also von Kindern mit einer Behinderung und deren Familien - sowohl mit dem Ziel einer Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe und Kinder- und Jugendhilfe aus einer Hand, als auch in angrenzenden Rechtsgebieten mit Ansprüchen auf Unterstützung und Hilfen
  • Eigenständige strukturelle Analyse, Beratung und Unterstützung des Jugendamtes in Hinblick auf die Zusammenführung der Zuständigkeiten aus dem SGB VIII und dem SGB IX in das Kinder- und Jugendhilferecht ab 2028 und im Erkennen und dem Abbau von bestehenden Inklusionsbarrieren für junge Menschen mit einer Behinderung und deren Familien
  • Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen öffentlichen Trägern von Hilfen
  • Förderung und Unterstützung der Antragsteller im Antragsverfahren, sowohl im fallbasierten Sinne wie insbesondere auch in unmittelbarer Rücksprache mit dem eigenen Jugendamt und Teilhabefachdienst und anderen öffentlichen Trägern/Behörden etc.
  • Unterstützung der Kinder und ggf. Familien als unabhängige Stelle innerhalb der Behörde im Bewusstsein um die kommunikativen Anforderungen als weisungsungebundener Bestandteil des Jugendamtes/Teilhabefachdienstes
  • Strukturelle Beratung und Unterstützung des Jugendamtes, des Teilhabefachdienstes und der Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner bei der Optimierung von Arbeitsprozessen, der Erlangung von Kundenzufriedenheit und zur Einhaltung rechtlicher und qualitativer Standards
  • Evaluation und Auswertung von etwaigen bestehenden Lücken und Barrieren in der inklusiven Gewährung von Hilfen und Leistungen der Eingliederungshilfe, innerhalb der eigenen Behörde sowie im bezirklichen Netzwerk der Eingliederungs- und Kinder- und Jugendhilfe
  • halbjährliche Berichterstattung gegenüber dem örtlichen Träger der Eingliederungs- und Jugendhilfe insbesondere der Jugendamtsleitung, dem Jugendhilfeausschuss und gegenüber den zuständigen Bezirksstadträten
  • übergreifende Zusammenarbeit und ressortübergreifender Aufbau von Netzwerken, Arbeitsgruppen etc. insbesondere mit den folgenden Kooperationspartnern:
  • Teilhabefachdienste Jugend und Soziales (THFD Jug / THFD Soz)
  • Regionale Sozialpädagogische Dienste (RSD)
  • Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)
  • Schulen/Schulamt
  • Schulpsychologisches und Inklusionspädagogisches Beratungs- und Unterstützungszentrum (SIBUZ)
  • Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) und Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst (KJPD)
  • Erziehungs- und Familienberatungsstellen (EFB)
  • Kindertagesstätten (Kita)
  • Kinder- und Jugendambulanzen (KJA) und Sozialpädiatrische Zentren (SPZ)
  • Leistungserbringer der Hilfen zur Erziehung (HzE) und der Eingliederungshilfe (EGH)
  • Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Sen BJF)
  • regelmäßiger ressortübergreifender Austausch mit den Kooperationspartnern
  • Beobachtung der Gesetzgebung, Literatur und Rechtsprechung für die vorgenannten Bereiche, hierbei insbesondere des Teilhaberechts

Was Sie mitbringen

  • Abgeschlossenes Studium (Bachelor oder FH-Diplom) in den Fachrichtungen Öffentliche Verwaltung, Verwaltung und Recht, Öffentliches Recht, Verwaltungsmanagement, Public Administration oder Verwaltungswirt_in oder vergleichbare Studiengänge und mindestens dreijährige nachgewiesene berufliche Tätigkeiten im Aufgabengebiet der Eingliederungshilfe gemäß SGB VIII oder SGB IX
  • Diplom-Sozialarbeiter/in, Diplom Sozialpädagogin/-pädagoge oder abgeschlossenes Bachelorstudium der Sozialen Arbeit mit staatlicher Anerkennung als Sozialarbeiter/in oder Sozialpädagogin/-pädagoge oder gleichwertige Kenntnisse und Erfahrungen aufgrund mindestens dreijähriger nachgewiesener beruflicher Tätigkeiten im Aufgabengebiet der Eingliederungshilfe gemäß SGB VIII oder SGB IX einschließlich Sozial- oder gesundheitswissenschaftlicher Abschlüsse (z.B. Psychologie, Erziehungswissenschaften, Public Health, Kindheitspädagogik).

Hinweis:
Eine mindestens kompetente und fachkundige Verwendung der deutschen Sprache in Wort und Schrift entsprechend dem Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprache (GER) wird vorausgesetzt.
Qualifikationen, Bildungsabschlüsse oder Berufserfahrungen etc. können nur dann Berücksichtigung finden, wenn diese auch mit entsprechenden Nachweisen belegt werden.
Bei Qualifizierungen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland erlangt wurden, ist die Gleichwertigkeit zu einem deutschen Abschluss nachzuweisen. Die Gleichwertigkeit kann über das „Informationsportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen“ (anabin.de) belegt werden. Sollte Ihr Studienabschluss in der anabin Datenbank nicht aufgeführt sein, können Sie alternativ eine Gleichwertigkeitsbescheinigung über die „Zentralstelle für ausländische Abschlüsse (ZAB)“ beantragen. Bitte fügen Sie dann Ihrer Bewerbung unbedingt eine beglaubigte Übersetzung Ihres Abschlusses bei.
Qualifizierungen, die in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik erlangt wurden, müssen mit einem Nachweis über die Gleichwertigkeit belegt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen inklusiver aller Urkunden, Leistungsnachweise, etc. sind grundsätzlich in deutscher Sprache bzw. mit deutscher Übersetzung einzureichen.

Was wir Ihnen bieten

  • Professionelle und anonyme Beratun

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Die vollständige Stellenbeschreibung und weitere Informationen zum Angebot entnehmen Sie bitte der am Ende dieser Seite hinterlegten Internetadresse. Sie finden diese im Bereich "Informationen zur Bewerbung" unter "gewünschte Bewerbungsarten".
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Veröffentlicht am 05.05.2024

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