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Vertreter*innen

FAQ A - Z

  • Anforderungsprofil Das Anforderungsprofil enthält neben der Beschreibung des Aufgabengebietes sämtliche Anforderungen (Fachkenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen) in Bezug auf das Aufgabengebiet. Als öffentlicher Arbeitgeber gibt es eine Verpflichtung zur Erstellung eines Anforderungsprofils vor Besetzung der jeweiligen Stelle. Während des gesamten Stellenbesetzungsverfahrens sind wir an die Festlegungen des Anforderungsprofils gebunden, womit diese auch als Grundlage für die Auswahlentscheidung fungiert. Auf Grundlage des Anforderungsprofils wird das Bewerbungsgespräch/ Interview geführt und auch die Auswahlentscheidung getroffen.
  • Ansprechpersonen Sie haben Fragen zu einer bestimmten Stellenausschreibung? Dann finden Sie die passenden Ansprechpersonen in der entsprechenden Stellenausschreibung. Bei allgemeinen Fragen können Sie sich jederzeit an: karriere@ba-mh.berlin.de wenden.
  • Auswahlkommission im Auswahlgespräch Die Auswahlkommission in einem Stellenbesetzungsverfahren setzt sich in der Regel aus Personalverantwortlichen, aus Fachentscheider*innen und Vertreter*innen der Beschäftigtenvertretungen (Personalrat, Frauenvertreterin, Schwerbehindertenvertretung) zusammen. Im Rahmen eines Bewerbungsgespräches werden Ihnen alle Beteiligten mit Ihren Funktionen noch einmal vorgestellt. Unterschieden wird zwischen sog. wertenden Beobachter*innen und Prozessbeobachter*innen. Nur die Erkenntnisse der wertenden Beobachter*innen fließen in den Leistungsvergleich mit ein. Erschrecken Sie daher nicht, wenn Ihnen eine größere Gruppe beim Auswahlgespräch gegenübersitzt. Viele der Personen sitzen im Raum, um sicherzustellen, dass das Auswahlverfahren fehlerfrei und fair abläuft.
  • Bestenauslese Im öffentlichen Dienst gibt Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) das Prinzip der Bestenauslese als Grundlage für die Personalentscheidungen vor. Dieses Prinzip legt verbindliche Auswahlkriterien fest und wird durch die ständige Rechtsprechung weiter konkretisiert. Führungskräfte, Entscheidungsträger*innen und Gremien stehen vor der Aufgabe, die Eignung der Bewerbenden so einzuschätzen, dass die am besten geeigneten Personen für die jeweiligen Anforderungen ausgewählt werden können. Ziel ist es, die Bestenauslese sicher und gerichtsfest umzusetzen, um die besten Talente zu gewinnen.
  • Bewerbungsfrist Für jede ausgeschriebene Stelle gibt es eine festgelegte Bewerbungsfrist, diese ist in jeder Ausschreibungen hinterlegt. In der Regel liegt die Dauer der Ausschreibung bei zwei bis vier Wochen. In diesem Zeitraum werden alle eingegangenen Bewerbungen gesammelt und geprüft. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist kann dann mit dem Auswahlverfahren begonnen werden.
  • Erfahrungsstufen Was sind Erfahrungsstufen? Die Erfahrungsstufen sind Bestandteil des Tarifvertrags der Länder (TV-L) und bestimmen die Höhe des Entgelts für Angestellte. Mit zunehmender Berufserfahrung steigt man in höhere Stufen auf, was zu einer Gehaltssteigerung führt. Wie sind die Erfahrungsstufen aufgebaut? • Stufe 1: Berufseinsteiger ohne einschlägige Erfahrung • Stufe 2: Nach einem Jahr in Stufe 1 • Stufe 3: Nach drei Jahren in Stufe 2 • Stufe 4: Nach vier Jahren in Stufe 3 • Stufe 5: Nach vier Jahren in Stufe 4 • Stufe 6: Nach fünf Jahren in Stufe 5 Wird vorherige Berufserfahrung angerechnet? Ja, einschlägige Berufserfahrung kann bei der Einstufung berücksichtigt werden. In der Regel wird die Zeit, die in einer vergleichbaren Tätigkeit im öffentlichen Dienst oder in der Privatwirtschaft erbracht wurde, geprüft und entsprechend angerechnet. Kann die Einstufung individuell verhandelt werden? Grundsätzlich erfolgt die Einstufung nach den tariflichen Vorgaben. In Einzelfällen kann eine höhere Stufe vereinbart werden, wenn besondere Erfahrungen oder Qualifikationen vorliegen. Dies bedarf jedoch einer gesonderten Prüfung und Zustimmung durch die Personalstelle. Was passiert, wenn ich die Stelle innerhalb des Bezirksamts wechsle? Bei einem Wechsel innerhalb des Bezirksamts bzw. im Land Berlin wird die bereits erreichte Stufe in der Regel übernommen. Wie wirkt sich eine Unterbrechung auf meine Stufe aus? Bei Unterbrechungen wie Elternzeit oder Krankheit werden die bisher erreichten Zeiten angerechnet. Wo kann ich mich über meine individuelle Einstufung informieren? Für eine persönliche Beratung zur Einstufung und möglichen Anrechnungen können Sie sich an die Serviceeinheit Personal des Bezirksamts wenden.
  • Formale Anforderungen Die formalen Anforderungen beschreiben in der Regel die Qualifikationen, über die Sie im Zeitpunkt der Bewerbung zwingend verfügen sollten und diese auch durch entsprechende Urkunden nachweisen können. In Einzelfällen ist durch eine Fußnote im Anforderungsprofil kenntlich gemacht worden, dass eine bestimmte Anforderung nicht zwingend vorliegen muss.
  • Karriereportal des Landes Berlin Sie wollen sich auf eine ausgeschriebene Stelle bei uns bewerben? Dann nutzen Sie dafür bitte das Karriereportal des Landes Berlin. Wenn Sie schon eine konkrete Vorstellung von Ihrem Job bei uns im Bezirksamt haben, dann nutzen Sie gern die Filterfunktion und finden Sie damit ganz einfach den passenden Job für sich!
  • Menschen mit Behinderung Schwerbehinderte und Menschen mit anerkannter Gleichstellung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bitte weisen Sie uns in ihrer Bewerbung auf eine eventuelle Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung hin und fügen Sie einen entsprechende Nachweise bei.
  • Menschen mit Migrationshintergrund Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund, die die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, sind ausdrücklich erwünscht.
  • Probezeit Die Probezeit beträgt in der Regel sechs Monate und wird in Ihrem Arbeitsvertrag festgehalten.
  • Teilzeit arbeiten Jedes Aufgabengebiet im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf ist grundsätzlich in Voll- und Teilzeit wahrzunehmen. Sollte im Einzelfall nur eine Besetzung in Vollzeit in Betracht kommen, finden Sie hierzu einen Hinweis in der Stellenanzeige.
  • Verdienst Die Entgelt- bzw. Besoldungsgruppe ist in der in der jeweiligen Stellenausschreibung hinterlegt. Entgeltgruppe Hierbei wird die auszuübende Tätigkeit der Beschäftigten in den Tarifvertrag für die Länder im öffentlichen Dienst (TV-L) in eine Entgeltgruppe zugeordnet. In einigen Entgeltgruppen werden die Tätigkeiten in Fallgruppen differenziert. Erfahrungsstufe Neben der Entgeltgruppe werden Beschäftigte bei der Einstellung auch einer Erfahrungsstufe zugeordnet. Beschäftigte ohne Berufserfahrung werden der Stufe 1 zugeordnet. Wenn entsprechende Nachweise (Zeugnisse) vorliegen, werden die bereits vorhandenen Berufserfahrungen auf Einschlägigkeit oder Förderlichkeit geprüft. Möglicherweise können Sie damit gleich zu Beginn der Beschäftigung einer höheren Stufe zugeordnet werden. Weitere Informationen finden Sie unter:“Erfahrungsstufen”. Besoldungsgruppe Die Besoldungsgruppe bezeichnet die Gehaltsgruppe von Beamtinnen und Beamten und Richter*innen. Das Gehalt, das Sie erhalten, wird in Besoldungsgruppen eingestuft. Die gesetzlichen Grundlagen für die Einstufung des Gehalts von Beamten, Richtern und Soldaten sind im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) festgelegt. Alle Informationen über die Verdienstmöglichkeiten finden Sie hier: Aktuelle Tarif - und Vergütungsinformationen: TdL / und Öffentlicher Dienst (Angaben ohne Gewähr)
  • Wissenstransfer Sollten Sie in der Stellenanzeige einen Hinweis zu einem “strukturierten Wissenstransfer” finden, ist davon auszugehen, dass der/die aktuelle Stelleninhaber*in zum Zeitpunkt Ihres Arbeitsbeginns noch da ist und Sie spezifisch in das Aufgabengebiet einarbeiten kann.

Dies ist eine auf dritten Jobbörsen gefundene Stellenanzeige. Wir bieten hierfür keinen Support, können diese aber jederzeit offline stellen. Für weitere Informationen: Datenschutzhinweise | Anzeige melden.

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Veröffentlicht am 04.03.2026

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