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VOIG0032 Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Geheimschutz (w/m/d)

Detailansicht des Stellenangebots Stellendetails zu: VOIG0032 Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Geheimschutz (w/m/d) VOIG0032 Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Geheimschutz (w/m/d)KopfbereichArbeitVerwaltungswirt/in / Verwaltungsbetriebswirt/inVOIG0032 Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Geheimschutz (w/m/d)Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)VollzeitTeilzeit (Vormittag, Nachmittag)Berlinab sofortunbefristetHeuteStellenbeschreibungVergütung: Entgeltgruppe: E11

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist die Immobiliendienstleisterin des Bundes, die die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutschland mit über 7.000 Beschäftigten vertreten und kümmern uns um ein sehr breites und buntes Immobilienportfolio sowie die ökologische Nutzung und Pflege von Naturflächen des Bundes. Für diese vielseitigen und verantwortungsvollen Aufgaben suchen wir innovative Köpfe, die nachhaltig denken und handeln.
Im Stab Innenrevision & Governance werden unsere Arbeitsprozesse überprüft und Vorschläge zu deren Optimierung erarbeitet. Daneben bieten die Themen Compliance und Geheimschutz ein ebenso spannendes Arbeitsfeld.
Dafür brauchen wir Sie! Machen Sie mit uns BImA!
Die Zentrale sucht am Arbeitsort Berlin eine/einen

Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter im Geheimschutz (w/m/d)

Kennung: VOIG0032
Stellenangebots-ID: 1108309
BesGr. A 11 BBesO/Entgeltgruppe 11 TVöD Bund
Je nach Bewerbungslage kann ggf. eine Zulage nach § 16 Abs. 6 TVöD gewährt werden.
Die Einstellung erfolgt unbefristet.
Der Bereich Geheimschutz beschäftigt sich mit allen Fragen, die den staatlichen Geheimschutz und den vorbeugenden personellen Sabotageschutz betreffen. Dazu gehört insbesondere die Beratung und Betreuung der Kolleginnen und Kollegen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), die aufgrund der Verwaltung von Bundesliegenschaften, die geheim- oder sabotageschutzrelevante Bereiche haben, für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben sicherheitsüberprüft werden müssen, aber auch aller Beschäftigten von Firmen sowie Externe, die im Auftrag der BImA in entsprechenden Sicherheitsbereichen ihre Aufgaben erfüllen sollen.
Das sind Ihre Aufgabenschwerpunkte:
Sie wirken bei der Bearbeitung von Grundsatzangelegenheiten des Geheimschutzes mit, in Absprache mit der Leitung des Stabsbereiches sowie den Geheim- und Sabotageschutzbeauftragten der BImA sowie in Abstimmung und Zusammenarbeit mit anderen Behörden
Sie bearbeiten und koordinieren Grundsatzangelegenheiten im personellen Geheim- und Sabotageschutz, u. a.:
Klärung der Notwendigkeit und des Umfangs von Sicherheitsüberprüfungen auf der Grundlage des Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) mit den Geheimschutzbeauftragten der einzelnen Behörden
Bearbeitung von Anträgen für Sicherheitsüberprüfungen
Anfertigung, Beratung und Betreuung von vertraglichen Bestimmungen bezüglich des Geheim- und Sabotageschutzes bei von der BImA betreuten Behörden
Beratung, Information und Betreuung der Beschäftigten der BImA und der von ihr beauftragten Firmen in Fragen des personellen Geheimschutzes bei von der BImA betreuten Behörden
Sie bearbeiten und koordinieren Grundsatzangelegenheiten im materiellen Geheim- und Sabotageschutz, u. a.:
Beratung, Information und Betreuung der Beschäftigten der BImA und der von ihr beauftragten Firmen in Fragen des materiellen Geheimschutzes gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS - Anweisung - VSA)
Koordination der Zusammenarbeit des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und des Geheimschutzes der BImA
Wir arbeiten mobil und flexibel. Gleichwohl fallen auf dem Dienstposten/Arbeitsplatz gelegentlich Dienstreisen, auch im gesamten Bundesgebiet, an.
Das erwarten wir:

Qualifikation

Abgeschlossenes Hochschulstudium (FH-Diplom/Bachelor) im Bereich Wirtschaftsrecht, Verwaltungswissenschaften oder vergleichbare Qualifikation z.B. als Verwaltungsfachwirtin/Verwaltungsfachwirt
Fachkompetenzen:
Gründliche und umfassende Fachkenntnisse u.a. des Sicherheitsüberprüfungsrechts, der Verschlusssachenanweisung und zugeordneter Rechtsvorschriften sowie einschlägiger Vorschriften des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
Kaufmännisches Verständnis
Gutes Verständnis für informationstechnische Zusammenhänge
Gute Anwendungskenntnisse in MS-Office (insbesondere in Excel und Word)
Weiteres:
Gründliche und sorgfältige Arbeitsweise bei hoher Zuverlässigkeit
Gutes Organisationsgeschick, Befähigung zum wirtschaftlichen Denken und Handeln
Fähigkeit, sich in wechselnde Aufgabenfelder einzuarbeiten
Gute Auffassungsgabe
Eigeninitiative und Fähigkeit zum kreativen und konzeptionellen Arbeiten
Fähigkeit, auch bei erhöhtem Arbeitsaufkommen selbstständig, gründlich und zielorientiert zu arbeiten
Gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift, ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit
Kunden-/adressatenorientiertes Verhalten, ausgeprägtes und zielorientiertes Verhandlungsgeschick
Fähigkeit zum teamorientierten Handeln, Kritikfähigkeit, Sozialkompetenz
Gutes Urteilsvermögen verbunden mit der Fähigkeit, Entscheidungen zu treffen und Verantwortung zu übernehmen
Verschwiegenheit
Erfolgreich abgeschlossene Erweiterte Sicherheitsüberprüfung Geheimschutz (§ 9 SÜG) bzw. die Bereitschaft dazu
Was bieten wir?
Eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit mit allen Vorteilen einer großen öffentlichen Arbeitgeberin
Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei der Arbeitszeitgestaltung
Mobiles Arbeiten inkl. Ausstattung für mobiles Arbeiten
Jahressonderzahlung nach den geltenden tariflichen Bestimmungen
30 Tage Urlaub
Betriebliche Altersversorgung
Berufliche Entwicklungsmöglichkeiten sowie umfangreiche Fortbildungsangebote
Kurse zur Gesundheitsförderung sowie Vorsorgemaßnahmen
Kostenfreie Parkmöglichkeiten
Verkehrsgünstige Lage
Zuschuss zum DeutschlandJobticket (DJT)
Möglichkeit der Anmietung einer Wohnung aus dem Bestand der Wohnungsfürsorge des Bundes

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann bewerben Sie sich online bis zum 21.05.2024 über die zentrale Bewerbungsplattform INTERAMT unter der Stellenangebots-ID 1108309. Die Auswahlgespräche finden voraussichtlich in der 23. bzw. 24. Kalenderwoche statt.
Haben Sie noch Fragen?
Für Fragen zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen Herr Mojica unter der Telefonnummer (0228) 37787-278 gerne zur Verfügung.
Bei Fragen zum Aufgabenbereich wenden Sie sich bitte an Herrn Uffelmann unter der Telefonnummer (0228) 37787-160.
Weitere Informationen finden Sie auch unter** https://karriere.bundesimmobilien.de.
Hinweise zum Datenschutz und Speicherung Ihrer Daten nach DSGVO im Zuge Ihrer Bewerbung bei der BImA finden Sie hier https://www.bundesimmobilien.de/datenschutz.
Hinweise:
Die Arbeitsplätze in der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigung geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird für den jeweiligen Arbeitsplatz geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderungen des Arbeitsplatzes, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann.
Die Auswahl richtet sich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Wir freuen uns besonders über Bewerbungen von schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen und stellen diese bei gleicher Eignung bevorzugt ein.
Sofern eine Abschlussurkunde zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt, ist der schriftliche Nachweis der bisher erworbenen Modulnoten beizufügen. Sofern Sie im Ausland einen Hochschulabschluss erlangt haben, fügen Sie bitte Ihren Bewerbungsunterlagen einen Nachweis über die Gleichwertigkeit des Abschlusses bei. Informationen zur Anerkennung internationaler Abschlüsse finden Sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben darf keine neuen Beamtenverhältnisse begründen. Eine Übernahme von verbeamteten Personen (statusgleich oder nächstniedrigere Besoldungsgruppe) ist mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) möglich.
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Veröffentlicht am 24.04.2024

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